Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit.
Am 15.10.2021 wurde bei einer Pfeifente auf der Hallig Süderoog (Kreis Nordfriesland) die hochpathogene Aviäre Influenza des Typs H5N1 nachgewiesen. Mittlerweile sind auch weitere Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen worden, die ebenfalls auf der Hallig Süderoog gefunden wurden.
Allgemeine Hintergrundinformationen zur hochpathogenen aviären Influenza hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in einem Fragen und Antworten-Katalog zusammengestellt.
Weitere Informationen und Meldungen zum aktuellen Seuchengeschehen finden Sie nachfolgend.
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Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert (letzte Aktualisierung: 10.12.2021)
Hygienemaßnahmen beachten - Hilfreiche Unterlagen
❗️ Neben der Stallpflicht, die in einigen Kreisen angeordnet wurde, gelten auch verbindliche Hygienemaßnahmen, die seit dem 24.11.2021 zu beachten sind.
Diese sehen unter anderem erweiterte Dokumentationspflichten auch für kleinere Geflügelbestände (schon ab 10 Tieren) vor. Bei der Umsetzung der Vorgaben können die folgenden Unterlagen hilfreich sein, die sich gegenseitig ergänzen und gemeinsam geführt werden sollten:
Weitere Informationen für Kleinstgeflügelhaltungen finden Sie hier:
- Desinfektionshinweise im Hinblick auf die Geflügelpest
- Verbindliche Hygienemaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen zum 12.11.2020
- Allgemeine Verhaltensregeln für Kleingeflügelhaltungen und Hobbyhaltungen
Ferner haben alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter in Schleswig-Holstein ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzuzeigen, sofern dies noch nicht gemäß Art. 84 der VO (EU) 2016/429 (bisher § 26 Viehverkehrsverordnung) erfolgt ist.
Abschließend wird von Seiten des MELUND empfohlen, Hunde und Katzen von Haltungen mit in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln fern zu halten.
Inhalt:
- FLI schätzt das Risiko weiterer Fälle als "hoch" ein
- Bundesinstitut bestätigt: Übertragung durch Lebensmittel unwahrscheinlich
2. INFORMATIONEN FÜR GEFGÜGELHALTER UND LANDWRITSCHAFTLICHE BETRIEBE
1. Allgemeine Informationen
Man unterscheidet bei der aviären Influenza zwischen verschiedenen Subtypen, die in zwei Varianten einzuordnen sind, die geringpathogenen und die hochpathogenen Influenzaviren. Beide Varianten kommt natürlich bei wildlebenden Wasservögeln vor, wodurch sie immer wieder, auch zur Gefahr für Hausgeflügel wird.
Geringpathogene Influenza (LPAIV)
Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome.
Hochpathogene Influenza (HPAIV)
Die hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) hingegen verläuft deutlich schwerer und zeigt sich dann klinisch als Geflügelpest. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen, die oft zum Tod des Tieres führen.
Aktuelle Meldungen aus Schleswig-Holstein
Weiterer Fall im Kreis Steinburg
10.12.2021
Im Kreis Steinburg wurde am 09.12.2021 ein weiterer Fall bei einem Hausgeflügelbestand festgestellt. Laut Angaben auf der Seite des Tierseucheninformationsdienstes des FLI (TSIS) liegt der betroffene Bestand in Glückstadt. Entsprechende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet heißt es in der Pressemeldung des MELUND.
Geflügel haltende Betriebe sollten aufgrund dessen die Biosicherheitsmaßnahmen und die Einhaltung der Hygiene im Bereich der Geflügelhaltungen strikt beachten. Für die Überprüfung der betriebsindividuellen Maßnahmen kann die AI-Risikoampel genutzt werden nutzen.
Fall bei Hausgeflügel im Kreis Pinneberg
06.11.2021
Am 05.11.2021 wurde ein weiterer Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in Bevern, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Es wurde auch hier der Subtyps H5N1 nachgewiesen. Betroffen ist eine Geflügelhaltung im Kreis Pinneberg. Nach Angaben des Kreises wurden dort etwa 500 Mastgänse und weiteres Geflügel gehalten. Der Betrieb wurde bereits geräumt.
Mit Wirkung ab Sonntag, 07.11.2021 hat das Veterinäramt des Kreises Pinneberg eine Allgemeinverfügung mit der Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen einschließlich der Stallpflicht sowie weiteren Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen.
Nach Angaben im Tierseucheninformationssystem (TSIS) erstreckt sich das Beobachtungsgebiet auch in Teilbereiche der Kreise Segeberg und Steinburg.
Erster Fall der AI bei Hausgeflügel in SH
25.10.2021
Im Kreis Dithmarschen wurde am 23.10.2021 bei einer Geflügelhaltung das Virus der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt. Die Räumung des Gänsebestandes mit ca. 700 Tieren wurde eingeleitet.
Es wurden um den Standort in der Nähe der Elbemündung ein Sperr- und ein Beobachtungsgebiet nach der Geflügelpestverordnung ausgewiesen. Das Sperrgebiet umfasst Teilbereiche des westlichen Gebietes der Stadt Brunsbüttel sowie Teile der Gemeinde Neufeld. Im Beobachtungsgebiet liegen die angrenzenden Gebiete der Stadt Brunsbüttel und der Ämter Marne-Nordsee und St. Michaelisdonn. Nach offiziellen Angaben erstreckt sich das Beobachtungsgebiet auch in einen Teilbereich des Kreises Steinburg.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Pressemittelung des MELUND von heute.
Erste Funde bei Wildvögeln an der Westküste
21.10.2021
Am 15.10.2021 hat der Kreis Nordfriesland darüber informiert, dass bei einer Pfeifente auf der Hallig Süderoog die hochpathogene Aviäre Influenza des Typs H5N1 nachgewiesen wurde. Mittlerweile sind auch weitere Fälle bei Wildvögel nachgewiesen worden, die ebenfalls auf der Hallig Süderoog tot aufgefunden wurden.
Der Kreis Nordfriesland hat aufgrund dessen eine Allgemeinverfügung erlassen. Wesentliche Maßnahmen sind die Aufstallung der Geflügelbestände auf der betroffenen Hallig und die Einschränkung von Geflügelausstellungen und –märkten. Die Allgemeinverfügung finden ist hier einzusehen: Externer Link.
Das zuständige Veterinäramt hat darauf hingewiesen, dass davon auszugehen ist, dass sich das Seuchengeschehen ausdehnen wird.
Einheitliches Vorgehen der Kreise eingefordert
10.12.2021
Der Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein & Hamburg (GWV SH & HH) hat im Zusammenhang mit dem erneuten Fall bei einer Hausgeflügelhaltung im Kreis Steinburg an ein einheitliches Vorgehen der Kreise im Umgang mit der Aufstallpflicht für Geflügel appelliert. Ende letzten Jahres wurde innerhalb einer Woche landesweit die Aufstallung eingeführt. Auch in diesem Jahr wäre ein koordiniertes Vorgehen der Kreise und kreisfreien Städte wünschenswert, so der Verband. Dies würde allen Betrieben im Land die gleichen Möglichkeiten eröffnen, heißt es von Seiten des Verbandes.
Risikoeinschätzung des FLI
21.10.2021
Das FLI hat seine Risikobewertung am 26.10.2021 aktualisiert. Das Risiko der Ausbreitung von HPAI H5-Viren in und durch die Wildvogelpopulationen innerhalb Deutschlands wurde vom FLI als „hoch“ eingestuft.
Deutschland und Europa haben von Ende Oktober 2020 bis April 2021 das bisher größte Geflügelpestgeschehen erlebt. Auch über den Sommer hinweg habe es konstant Nachweise bei Wildvögeln vor allem in den nordischen Ländern Europas gegeben. Dies zeige, dass im Gegensatz zu früheren Ein-trägen das Geschehen nicht vollständig zum Erliegen gekommen sei, so das FLI.
Daher schätzt das FLI das Risiko eines erneuten Auftretens von HPAIV H5 in Europa und Deutschland im Laufe der Herbstmonate insgesamt als hoch ein und spricht die dringende Empfehlung aus, Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel weiter zu intensivieren und Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben erneut zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
Die komplette Risikoeinschätzung des FLI finden Sie hier.
Bundesinstitut bestätigt: Übertragung durch Lebensmittel unwahrscheinlich
23.02.2021
Eine Virusübertragung des Geflügelpest-Erregers H5N8 durch den Verzehr von Lebensmitteln vom Geflügel ist unwahrscheinlich.
Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gebe es bisher keine Belege, so das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) in seiner aktualisierten Mitteilung Nr. 007/2021 vom 23. Februar 2021 mit. Konkret heißt es dort: "Eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich."
Laut Presseberichten war es im Dezember 2020 erstmals zu Übertragungen des Subtyps H5N8 auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Geflügelfarm in Russland gekommen. Influenzaviren können beim Menschen Atemwegserkrankungen auslösen und werden hauptsächlich durch Tröpfcheninfektionen über die Luft übertragen. Fälle von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen wurden nicht festgestellt.
Der Verzehr von Geflügelprodukten gesundheitlich unbedenklich, sofern die allgemein gültigen Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelprodukten vom Verbraucher beachtet werden (siehe auch Video des BfR).
Für weitergehende Informationen zur Vogelgrippe hat das BfR auf seiner Webseite Fragen und Antworten zusammengestellt.
2. Informationen für Geflügelhalter und landwirtschaftliche Betriebe
- Desinfektionshinweise im Hinblick auf die Geflügelpest
- Informationen zur Vermarktung von Eiern aus Freilandhaltung bei andauernder Stallpflicht
- AI-Risiko-Ampel
- Flyer für Hobby- und Kleinstgeflügelhalter
Hilfreiche Informationen zur Geflügelpest (AI) finden Sie auch hier (externe Webseiten):
Desinfektionshinweise im Hinblick auf die Geflügelpest
21.10.2021
Aufgrund der aktuellen Ereignisse möchten wir auf den korrekten Einsatz von Desinfektionsmitteln hinweisen. Zur Abwehr von Influenza–Viren sind nicht alle Desinfektionsmittel geeignet. Entscheidend ist der Einsatz eines Mittels, dass gegen „behüllte Viren“ wirkt, wie es der Erreger der Geflügelpest ist.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Hinweise keine einzelfallbezogene Beratung ersetzen können. Grundsätzlich sollte aber beachtet werden:
- Bei Desinfektionswannen oder -matten für Schuhwerk vor dem Stalleingang ist es sinnvoll ein Mittel einzusetzen, welches über mehrere Tage stabil bleibt.
- Achtung: nur die in der tagesaktuellen DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung aufgeführten Handelsprodukte sind tatsächlich DVG-gelistet und sollten verwendet werden.
- Die Einwirkzeiten und die weiteren Hinweise der DVG zu geprüften Desinfektionsmitteln für den Einsatz in der Tierhaltung sind zu beachten.
- Die zu desinfizierenden Gegenstände (sowohl Schuhwerk als auch Stalleinrichtung) sind vor der Desinfektion zu reinigen.
- Desinfektionsmittel sind hoch konzentrierte Chemikalien! Entsprechend sorgsam sollte der Umgang gehandhabt werden. Wir raten beim Umgang zum Einsatz von Handschuhen und Schutzbrille.
Bei niedrigen Temperaturen ist weiter zu beachten:
- Aldehydhaltige Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittel auf Basis organischer Säuren (Ausnahme Peressigsäure) sollten aufgrund ihres Wirkungsverlustes nicht bei kühlen Temperaturen unter 10°C verwendet werden, sofern keine DVG-Listung für niedrigere Temperaturen (4°C) vorliegt.
- Produkte auf Basis von Peressigssäure sind wirksam, sie haben aber nur eine kurze Haltbarkeit (ca. 8 Stunden), da Peressigsäure schnell zerfällt. Das macht den häufigen Austausch des Mittels in Desinfektionswannen erforderlich.
- Eine längere Stabilität der Mittel ist bei Produkten auf Basis von Ameisensäure gegeben. Durch Kombination von organischen Säuren (z.B. Ameisensäure mit Frostschutzmittel) ist deren Wirksamkeit auch bei Temperaturen bis -10 °C möglich (siehe DVG-Listung).
- Die Konzentration der Mittel ist ggf. zu erhöhen, um die gewünschte Wirksamkeit bei niedrigen Temperaturen zu erreichen.
Für die genauen Gebrauchskonzentrationen, Einwirkzeiten und Haltbarkeiten der Desinfektionsmittel sind die Produktinformationen des jeweiligen Herstellers zu beachten.
Bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln sind stets die produktspezifischen Anwendungs- sowie Entsorgungshinweise zu beachten. Im ökologischen Landbau sind nur bestimmte Wirkstoffe aufgrund des Nachhaltigkeitsgedanken zugelassen. Achten Sie auf die Angaben in der Liste und erkundigen Sie sich beim Hersteller.
Im Eintritt des Seuchenfalls auf dem eigenen Betrieb wird der Mitteleinsatz und die Mindestkonzentration vom Veterinäramt vorgeschrieben.
HINWEIS: Die vorgenannten Hinweise wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Eine Haftung für Fehler oder Auslassungen wird nicht übernommen. Die Nutzung der Hinweise erfolgt auf eigene Gefahr.
Informationen zur Vermarktung von Eiern aus Freilandhaltung bei andauernder Stallpflicht
21.10.2021
Aus einer möglichen Aufstallpflicht ergeben sich Einschränkungen für die Vermarktung der Eier aus Freilandhaltung. Nach den EU-Vorgaben zur Eiervermarktung muss die Vermarktung der Eier aus Freilandhaltung nach einer Frist von 16 Wochen ohne Auslauf angepasst und die danach erzeugten Eier aus Freilandhaltungen als „Eier aus Bodenhaltung“ deklariert werden.
Die 16-Wochen-Frist ist dabei für jede Legehennen-Herde separat zu prüfen. Ein Freilandbetrieb, der während einer andauernden Stallpflicht neue Junghennen einstallt, kann seinen Freilandstatus für diese Herde für insgesamt 16 Wochen aufrechterhalten. Die übliche Eingewöhnungszeit ohne Freilandzugang ist dabei in diese 16 Wochen einzurechnen.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem individuellen Standort und Ihrer individuellen Herde wenden Sie sich bitte an das Kreisveterinäramt!
Sie haben weitergehende Fragen zum Thema der Vermarktung von Eiern nach Ablauf der 16-Wochen-Frist? Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Risiko-Ampel zur Prüfung der Biosicherheit nutzen
21.10.2021
Die Geflügelpest-Risikoampel bietet Geflügelhaltern die Möglichkeit, das Eintragsrisiko der Aviären Influenza für den eigenen Betrieb einzuschätzen. Darüber hinaus soll die Ampel dabei unterstützen, ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept zu erstellen.
Das Online-Tool wurde von der Universität Vechta mit weiteren Beteiligten erarbeitet. Weiter zum Tool: hier.
Flyer des MELUND über Hygienemaßnahmen für Hobby- und Kleinsthaltungen
21.10.2021
Das MELUND hat einen Flyer erstellt, um den Hobby- und Kleinstgeflügelhalter schnell und einfach die wichtigsten Punkte der Hygienemaßnahmen für ihre Tiere mitzugeben.
Auch kleine Betriebe und Hobbyhaltungen können mit verschiedenen Mitteln einer Infektion vorbeugen und so ihre Tiere schützen. Dazu gehört, dass Futterstellen und Tränken sowie Futter, Einstreu und Werkzeug vor Wildvögeln geschützt gelagert werden und Geflügel nur Leitungswasser zu trinken bekommen. Halter sollten besondere Stallkleidung tragen und sie regelmäßig bei mindestens 60 Grad waschen.
Den Flyer des MELUND mit weiteren Tipps für Hobby- und Kleinstgeflügelhaltern finden Sie hier.
Hilfreiche Allgemeine Verhaltensregeln für Kleingeflügelhaltungen und Hobbyhaltungen sind ebenfalls auf der Webseite des MELUND zu finden.