Mitglied werden
Mitglied werden
Der Bauernverband vertritt die Interessen seiner Mitgliedern in der Landwirtschaftspolitik sowie bei Gesetzgebungs- und Anhörungsverfahren im Bau-, Umwelt- und Naturschutz- und Steuerrecht und in Planungsverfahren. Außerdem ist in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, den Tag des offenen Hofes, in den Sozialen Medien, auf Messen sowie durch weitere Aktionen aktiv und beantwortet etwa 250 Presseanfragen pro Jahr. Die erfolgreiche politische Arbeit ist jedoch nur möglich, wenn der Bauernverband als Interessenverband die breite Masse der Landwirte als Mitglieder vereint hat, um politische Forderungen auch durchzusetzen.
Mitglieder können außerdem die individuelle Beratung des Verbandes in Anspruch nehmen. Das Beratungsfeld umfasst u.a. die Sozialberatung, Antragsberatung, steuerliche Beratung und rechtliche Beratung in allen für den landwirtschaftlichen Betrieb relevanten Bereichen. Bei umfassenderer Beratung ist eine Kostenerstattung vorgesehen.
Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem: Testamentsentwürfe, Hofüberlassungsberatung, Vorsorgevollmachten, Sammelanträge und diverse Dokumentationen für den Bereich Düngung.
Daneben bietet der Bauernverband seinen Mitgliedern attraktive Sachleistungen. Sollten Sie weitere Fragen hinsichtlich der Sach- und Dienstleistungen und der Tätigkeit des Bauernverbandes haben, können Sie sich gerne an den jeweiligen Kreisbauernverband wenden.
Eine Nachrichten-App versorgt Sie als Mitglied mit aktuellen Informationen zur Agrarpolitik und nützlichen Informationen für Ihren Betrieb.
Stärken Sie als Landwirtin oder Landwirt, Junglandwirtin oder Junglandwirt, Altenteilerin oder Altenteiler, Verpächterin oder Verpächter durch Ihre Mitgliedschaft die landwirtschaftliche Interessenvertretung.
Füllen Sie die untenstehende Beitrittserklärung aus uns schicken Sie sie an Ihre Kreisgeschäftsstelle oder melden Sie sich dort einfach telefonisch oder per E-Mail oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Personen und Institutionen, die zwar nicht Landwirte sind, sich aber der Landwirtschaft und dem Bauernverband verbunden fühlen, können als Einzelperson auf Kreisebene Fördermitglied und als Institution außerordentliches Mitglied auf Landesebene werden.