Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Gänse und Gänseschäden sofort melden

Der Gänsemelder dient zur Erfassung der Vogelzahlen auf der Fläche und der landwirtschaftlichen Schäden durch diese. Die Erfassung von Tierzahlen und Schäden wird auf verschiedenen Ebenen durchgeführt. Die Anmeldung hierzu erfolgt mit Hilfe der betriebseigenen BNR-ZD-Nummer. Hier sind Angaben zu betroffener Kultur, Verlust an Blattmasse (Stadium), Verlust an Erntemenge sowie Angaben, ob Vergrämungen oder zusätzliche Maßnahmen (Nachsaat) zu machen. Derzeit werden Schäden an Sommerungen vom Umweltministerium entschädigt, Informationen dazu finden Sie unter  schleswig-holstein.de - Artenschutz - Fraßschäden an Sommerungen durch Weißwangen-/Nonnengänse

Schäden an Winterungen lassen sich nur über Vertragsnaturschutzverträge in der zugehörigen Kulisse entschädigen. Informieren Sie sich dazu bitte bei der Landgesellschaft Schleswig-Holstein. Anträge für die fünfjährigen Verträge mit Beginn im Folgejahr können immer bis zum 30.06. über das Sammelantragsprogramm Profil Inet SH gestellt werden. Flächen können perspektivisch nur in die Kulisse aufgenommen werden, wenn dort immer wieder über Gänsemelder Gänse gemeldet werden. 

Die umfangreiche Registrierung ist etwas zeitaufwändig, da es über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein erfolgt. Wir möchten Sie dennoch ermuntern, den Gänsemelder umfangreich zu nutzen, sodass uns zukünftig aktuelle, belastbare Daten für unser weiteres Gänsemanagement zur Verfügung stehen.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie hier eine Hilfestellung zur Anmeldung: Gänsemelder

Hier finden Sie ebenfalls eine Aufstellung über den Einsatz des Bauernverbandes Schleswig-Holstein gegen die Nonnengansbestände: Bauernverband im Einsatz gegen die Nonnengansbestände. 

 

Bauernverband Schleswig-Holstein