Kreisbauernverband Flensburg
Die Kreisgeschäftstelle in Schleswig
Anschrift:
Lise-Meitner-Straße 2
24837 Schleswig
Tel.: 0 46 21 / 30 570 30
Fax: 0 46 21 / 30 570 35
kbv.flensburg@bauern.sh
Aktuelle Termine
Zum aktuellen Veranstaltungskalender des Kreisbauernverbandes Flensburg gelangen Sie hier.
Alle Veranstaltungen werden wir auch zeitnah in der News App des Bauernverbandes Schleswig-Holstein ankündigen. Laden Sie sich dazu die App von Bauern.SH im App Store für Apple oder im Google Play Store herunter und registrieren Sie sich anschließend mit Ihrer E-Mail Adresse, Mitgliedsnummer und Postleitzahl. Bei Fragen zur Registrierung helfen wir Ihnen gern.
Wenn Sie die Nachrichten für die Region Flensburg in der App abonieren, erhalten Sie neben den überregionalen Hinweisen des Bauernverbandes Schleswig-Holstein alle aktuellen Termine und andere Infos aus unserer Region!
Haupt- und Ehrenamt
Die Geschäftsstelle wird von Jana Lassen geleitet, Kreisvorsitzender ist Malte Jacobsen aus Pommerby.
Unter diesen Links finden Sie weitere Informationen zum Ehrenamt und zur Geschäftsstelle des Kreisbauernverbandes.
Sprechtag des Kreisbauernverbandes Flensburg in Schafflund
Um für unsere Mitglieder kurze Wege sicherzustellen, bietet der Kreisbauernverband Flensburg einen Sprechtag bei der Agrar Beratung Nord e.V., Hauptstr. 45a, 24980 Schafflund, an. Jeden Mittwoch in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr steht Ihnen unsere Kreisgeschäftsführerin Jana Lassen dort zur Verfügung.
Für längere Beratungsangelegenheiten, z.B. Hofüberlassungsverträge, Testamentsberatungen, Rentenanträge o.ä. wird in jedem Fall gebeten, einen Termin mit der Kreisgeschäftsstelle unter unserer Telefonnummer 04621-3057030 zu vereinbaren. Nach Vereinbarung sind Nachmittagstermine oder Termine an anderen Wochentagen jederzeit möglich.
Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation
Zahlreiche Bestimmungen zur Düngerbilanzierung haben sich mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung 2020 geändert.
An die Stelle der Düngebilanz ist die Düngedokumentation getreten, nach der eine Düngerausbringung innerhalb von zwei Tagen zu dokumentieren ist. Die Nährstoffsummen der Düngemaßnahmen sind mit der Düngebedarfsermittlung am Ende des Düngejahres abzugleichen ist. Die bisher schon notwendige Düngebedarfsermittlung erhält damit eine immer wichtigere Bedeutung.
Der Kreisbauernverband ist Ihnen auch bei der erforderlichen Düngebedarfsermittlung behilflich, die vor der ersten Ausbrinungen wesentlicher Nährstoffmengen zu erstellen ist. Auch hier gibt es Ausnahmen für kleine Betriebe und bestimmte Flächen. Lassen Sie sich dazu beraten.
Übrigens - geblieben ist die Verpflichtung die Obergrenze von 170 kg N je Hektar aus Wirtschaftsdünger einzuhalten und dies auch zu dokumentieren. In diesem Punkt gibt es Verschärfungen, denn diese Grenze ist zukünftig in den sog. "roten Gebieten" flächenscharf zu beachten.
Falls Sie uns mit der Erstellung der Düngebedarfsermittlung und weiterer Dokumentationen zur Düngeverordnung beauftragen wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.