Gänse
Resolution zum Schutz vor Schäden durch Gänsefraß
Der erweiterte Landesvorstand des Bauernverbandes Schleswig-Holstein hat in seiner Sitzung am 18. März 2019 grundlegende Änderungen für den Umgang mit der Gans gefordert, um Schäden von der Landwirtschaft abzuwenden.
Anderenfalls drohe die Aufgabe von Betrieben wegen der anhaltenden Schadensereignisse.
Gänse in Schleswig-Holstein
Die Bestände von Enten und Wildgänsen sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Durch die steigenden Populationen haben die Schäden durch Enten- und Gänsefraß, aber auch die Verkotung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen insbesondere an der Westküste extrem zugenommen. Die Schäden reichen bis zum Totalausfall sowohl auf Acker- als auch auf Weideflächen.
Auf Anregen des Bauernverbandes Schleswig-Holstein wurde der Gesprächskreis "Wildgänse in der Landwirtschaft" im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein wiederbelebt.
Aus Sicht der Landwirtschaft ist ein Paket an Maßnahmen notwendig, die zum Einen die Schadensverhütung und zum Anderen den Schadensausgleich als Ziel haben muss. Insbesondere müssen Themen vereint diskutiert werden, so z.B. das Populationsmanagement (Populationsentwicklung, Vergrämung, Abschuss, gezielte Entnahme von Eiern aus Gelegen) mit möglichen Kompensationsleistungen für Gänsefraßschäden aus nationalen Mitteln und Entschädigungen im Rahmen der 2. Säule, wie es bereits in anderen Bundesländern möglich ist.
Der erste Schritt in diese Richtung ist das im Juni 2016 durch den Landtag Schleswig-Holstein beschlossene "Gänsemonitoring und Gänsemanagement in Schleswig-Holstein". Das Konzept sieht die Aufstellung international abgestimmter Managementpläne und landesweit abgestimmter Handlungskonzepte für Fraßschäden in der Landwirtschaft vor. Eine abgestimmte Vorgehensweise sowohl für den Schutz der bedrohten Gänsearten als auch zur angemessenen Begrenzung der Populationen häufiger Arten ist zukünftig zu entwickeln.
Gänsemelder
In Schleswig-Holstein ist der Gänsemelder seit mittlerweile Dezember 2017 freigeschaltet. Die fachliche Betreuung erfolgt durch die Abteilung Naturschutz des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN). Das digitale System ermöglicht es Landwirten:innen und anderen Betroffenen, Sichtungen von Wildgänsen, Schwänen und Enten mit genauen Ortsangaben sowie durch diese verursachte Schäden online zu melden. Die zunehmende Präsenz von Wildgänsen sowie die steigenden Bestandszahlen, insbesondere in Küstenregionen und Schutzgebieten, aber auch zunehmend im Landesinneren, führt immer wieder zu Ernteverlusten und wirtschaftlichen Belastungen sowohl auf Ackerland als auch Grünland bei den betroffenen Landwirten:innen. Der Gänsemelder wurde entwickelt, um das Gänsemanagement zu unterstützen und eine belastbare Erfassung der Gänsebestände darzustellen. Der Gänsemelder bietet eine georeferenzierte Erfassung. Die gesammelten Daten sollen helfen, die Verteilung und Bewegungsmuster der Vögel besser zu verstehen und gezielt Maßnahmen zu entwickeln, um den Konflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu entschärfen. Langfristig soll das System auch die Grundlage für mögliche Entschädigungsregelungen sowie jagdrechtliche Erleichterungen schaffen.
Wie funktioniert der Gänsemelder?
Um den Gänsemelder zu nutzen, müssen sich Landwirte:innen im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein registrieren und ihre E-Mail-Adresse angeben. Dies dient der Kontaktaufnahme bei Rückfragen. Die Meldungen können von Behörden überprüft werden, um die Genauigkeit der Daten sicherzustellen. Nach der Registrierung im Serviceportal können Nutzer Vogel- und Schadensmeldungen eingeben. Dabei werden genaue Angaben zu den beobachteten Vogelarten, deren Anzahl und Aufenthaltsdauer gemacht. Auch die Art und das Ausmaß der Schäden können eingegeben werden. Diese Daten helfen, die Verteilung der Vögel und die Schadenskulisse abschätzen zu können. Der Bauernverband hat den Vorgang der Registrierung im Serviceportal sowie die Handhabung des Gänsemelders anschaulich in der Präsentation "BVSH - Anwendungshinweise zum Gänsemelder" dargestellt und beschrieben.
Literatur:
LLUR - Gänse und Schwäne in Schleswig-Holstein (Dezember 2012)
BVSH - Anwendungshinweise zum Gänsemelder (April 2023)
Entschädigung Fraßschäden an Sommerungen durch Weißwangen-/Nonnengänse, Weißwangengansrichtlinie-WwgRL SH (März 2024)