Unterbringung von Mitarbeitern
Bei der Unterbringung von ständigen Mitarbeitern und Saisonarbeitskräften müssen bestimmte Standards eingehalten werden. Insbesondere müssen die Unterkünfte „angemessen“ sein im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung hat dem Bauernverband eine Checkliste zur Verfügung gestellt, mit der die Betriebe die einzelnen Anforderungen mit den Gegebenheiten vor Ort abgleichen können.
Diese Checkliste und das dazugehörige Schreiben des Ministeriums können Sie hier aufrufen:
- Checkliste zur Unterbringung von Mitarbeitern
- Infoschreiben des Landessozialministeriums Schleswig-Holstein
Sollten Sie Unterstützungsbedarf haben, melden Sie sich gern bei Ihrer Kreisgeschäftsstelle vor Ort oder direkt beim Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Rendsburg.
Hier können wir Ihnen auch helfen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag und einen Mietvertrag aneinander koppeln möchten, also beim Abschluss eines sog. "Werkmietvertrags". Vorteil eines solchen gekoppelten Mietvertrags ist die zugunsten des Vermieters gekürzte Kündigungsfrist.
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.