Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

 

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Die Förderung wird über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH) durchgeführt.

Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40% der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60% sind vom Arbeitgeber oder selbständigen Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig. 

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Fördervoraussetzungen der IB SH.

 

Weitere Informationen stellt das Land Schleswig-Holstein hier zur Verfügung: 

schleswig-holstein.de - Weiterbildung - Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

 

Das Antragsformular und Kontaktdaten finden Sie hier: 

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein | IB.SH (ib-sh.de)

Bauernverband Schleswig-Holstein