Beratung
Die Individualberatung seiner Mitglieder im Rahmen der Gesetze gehört ebenfalls zum vielfältigen Angebotsspektrum des Bauernverbandes als berufsständische Vertretung.
Fragen des Agrarrechts, wie zum Beispiel Vertragsrecht, EU-Agrarrecht oder Verwaltungsrecht, werden dabei ebenso beantwortet, wie zum Beispiel rechtliche Fragen im Zusammenhang der Direktvermarktung, dem Familienrecht oder mit der Testamentsgestaltung. Dabei werden aber auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen betrachtet.
Die sozialversicherungsrechtliche Beratung umfasst auch Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen oder die Abgabe entsprechender Erklärungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.
Nicht buchführungspflichtige Mitgliedsbetriebe können auch laufend steuerlich betreut werden. Daneben wird eine Beratung und Hilfestellung in nahezu allen Steuerfragen rund um den landwirtschaftlichen Betrieb angeboten.
Ergänzend beraten wir die Betriebe in allen anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen: Von Arbeitsvertrag bis Zeugnis.
Die flächendeckende Beratung wird durch eine enge Zusammenarbeit der Kreisgeschäftsstellen mit den Juristen und Fachreferenten der Hauptgeschäftsstelle sichergestellt. Die Kreisgeschäftsstellen sind hierbei erster Ansprechpartner für eine Beratung.