UNTERZEICHNET: Die Zielvereinbarung Ostseeschutz
Landesregierung und landwirtschaftliche Verbände unterzeichnen Zielvereinbarung zum besseren Schutz der Ostsee
KIEL. Die Landesregierung hat sich mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 zum Ziel gesetzt, die Ostsee stärker zu schützen. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz hat am 17. Dezember 2024 gemeinsam mit Umweltminister Tobias Goldschmidt und Vertretern der landwirtschaftlichen Verbände eine Zielvereinbarung für zusätzliche freiwillige Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft unterzeichnet. Darin geht es vor allem darum, die Austräge von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft zu reduzieren - um zusätzliche 10 Prozent bis zum Jahr 2030 und um weitere 10 Prozent bis zum Jahr 2035. Zu diesem Zweck sollen freiwillige Maßnahmen zur angepassten landwirtschaftlichen Nutzung und Maßnahmen zur Erhöhung des Stoffrückhaltes in der Landschaft im Wassereinzugsgebiet der Ostsee umgesetzt werden.
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz sagte bei der Unterzeichnung: „Die Zielvereinbarung zeigt, dass wir gemeinsam Verantwortung für die Zukunft unserer Landwirtschaft und den Ostseeschutz übernehmen wollen. Wir haben einen breit getragenen Konsens geschaffen, der alle relevanten Akteure einbindet. Im konstruktiven Dialog, in den sich die landwirtschaftlichen Verbände von Anfang an äußerst lösungsorientiert eingebracht haben, konnten wir uns auf freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Ostsee verständigen. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken. Im Kern der Vereinbarung steht die Einrichtung von fünf Ostseebeiräten und Modellregionen entlang der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Damit berücksichtigen wir regionale Gegebenheiten und Handlungsbedarfe, um Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort auch effizient und mit einer hohen Akzeptanz umsetzen zu können. Mit diesem Ansatz wollen wir einen neuen erfolgreichen Weg gehen, der regionales Fachwissen berücksichtigt und nach Möglichkeit viele Nachahmer entlang der Ostseeküste findet. Jetzt heißt es aber, ins Handeln zu kommen, es liegt eine Menge Arbeit vor uns auf die ich mich sehr freue.“
Umweltminister Tobias Goldschmidt betonte: „Der Schutz der Ostsee erfordert den Einsatz aller Akteure. Die Zielvereinbarung mit der Landwirtschaft birgt die Chance, eines der drängendsten Probleme der Ostsee endlich verstärkt anzugehen: die Überdüngung, die zu Algenteppichen und in der Folge zu ausgedehnten, sauerstofffreien Todeszonen führt. In der Debatte über einen besseren Ostseeschutz wurde aus der Landwirtschaft immer wieder die Bereitschaft betont, zum Wohle der Ostsee handeln zu wollen. Das begrüße ich. Mit der Umsetzung der Zielvereinbarung soll dieses Versprechen eingelöst werden. Wir nehmen die Landwirtschaft gerne beim Wort und werden den Erfolg der Vereinbarung an ihrer Wirkung für die Ostsee messen.“
Bauernverbandspräsident Klaus-Peter Lucht ergänzte: „Die Unterzeichnung der Zielvereinbarung zum besseren Schutz der Ostsee ist ein gutes Beispiel für konstruktive Verhandlungen zwischen Vertretern der einzelnen Branchenverbände sowie den beteiligten Ministerien. Die Bäuerinnen und Bauern in Schleswig-Holstein wissen um die Dringlichkeit, die Austräge von Stickstoff und Phosphor zu reduzieren. Mit freiwilligen Maßnahmen wird der Schutz der Ostsee nun vorangebracht werden. Wir als Landwirte erhoffen uns für die Zukunft mehr lösungsorientierte Verhandlungen unter Einbeziehung unserer Expertise statt Ordnungsrecht. Der Schutz des Klimas und damit auch unserer Ressource Boden ist uns sehr wichtig. Mit unserem Fachwissen können wir effektiv an Lösungen mitarbeiten.“
Vorstandsvorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Schleswig-Holstein, Christoph Freiherr von Fürstenberg-Plessen, sagte: „Mit dem Abschluss der Zielvereinbarung anerkennt die Landesregierung Schleswig-Holstein die Bemühungen der Schleswig-Holsteinischen Familienbetriebe Land und Forst, die Belastung der Ostsee immer weiter zu reduzieren. Wir stehen zu den vereinbarten Reduktionszielen und Zeiträumen, weil sich die moderne Landwirtschaft im östlichen Hügelland deren Erreichung zutraut. Der Weg ist eine Herausforderung, die wir annehmen. Die Zielvereinbarung leistet einen Beitrag zu einer gemessenen, faktenbasierten Reduktion und erreicht über die verbandlich besetzten Ostseebeiräte die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe im Einzugsgebiet der Ostsee. Wir wissen uns darüber hinaus in den Motiven mit der Europäischen Kommission und unserem Nachbarn Dänemark einig. Auch dort ist man bemüht, eine ,Vereinbarung über ein Grünes Dänemark´ umzusetzen. Mit der Zielvereinbarung bringen wir unseren Beitrag in die anlaufenden Gespräche gerne ein.“
Dr. Peter Boysen von der Landesvereinigung Ökologischer Landbau Schleswig-Holstein und Hamburg sagte: „Wir freuen uns, dass wir als Verbände aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft nach intensiver fachlicher Diskussion zu dieser gemeinsam getragenen Zielvereinbarung zum Schutz der Ostsee gekommen sind. Die Bereitschaft aller Beteiligten gemeinsam mit den beiden Ministerien Lösungen zu finden, ist ein hervorragendes Ergebnis, das zeigt, dass die Landwirtschaft bereit und in der Lage ist, sich den notwendigen Anforderungen einer zukunftsfähigen Produktion zu stellen. Im ökologischen Landbau arbeiten wir mit besonderem Augenmerk auf Nachhaltigkeitskriterien und geschlossene Nährstoffkreisläufe. Dadurch werden bereits durch die Vorgaben der Wirtschaftsweise Nährstoffverluste minimiert. Erfahrungen aus diesem Bereich können meist unter Inkaufnahme leichter Ertragsrückgänge auch bei konventioneller Bewirtschaftung übernommen werden. Als Ökobetriebe werden auch wir in dem sensiblen Einzugsgebiet der Ostsee unseren Beitrag leisten. Besonders hervorheben möchte ich neben den jetzt schon erkannten notwendigen Maßnahmen die geplanten Ostseebeiräte und die begleitenden Untersuchungen an ausgewählten Standorten. Es gibt zwar bereits sehr viele wissenschaftliche Erkenntnisse über Entstehung und Vermeidung von Nährstoffausträgen. Aber die Vielfalt von Standorten, Bodenarten, Bewirtschaftungsformen und Witterungsverläufen machen eine zuverlässige Prognose sehr schwierig. Mit den begleitenden Untersuchungen können wir den Erfolg messen und gegebenenfalls nachsteuern, um so die angestrebten Ziele sicher zu erreichen.“
Carsten Kock vom Verein „Land schafft Verbindung“ (LSV) wies auf die Bedeutung einer ausreichenden Finanzierung hin: „Das Projekt kann nur zum Leben erweckt werden, wenn es mit genügend finanzielle Mittel ausgestattet wird.“
In der Vereinbarung sind folgende Maßnahmen geplant:
· Fortführung und Weiterentwicklung des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung auf Bundesebene: Ziel ist es, die regionalen Nährstoffeinträge in die Ostsee differenziert darzustellen und die bisher ergriffenen Maßnahmen evaluieren zu können. Es sollen Abschätzungen getroffen werden, ob die umgesetzten Maßnahmen langfristig wirksam sind, die Ostsee zu schützen.
· Einrichtung von Aktionsräumen und Ostseebeiräten: Es werden fünf Aktionsräume mit hohen Nährstoffeinträgen an der Ostseeküste identifiziert, in denen sogenannte Ostseebeiräte eingerichtet und Maßnahmen zur Minderung von Phosphor- und Stickstoffeinträgen durch freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden. Die Ostseebeiräte werden hierfür in ihren Einzugsgebieten bis Herbst 2025 Umsetzungspläne aufstellen, mit denen die vereinbarten Minderungen erreicht werden sollen und deren Umsetzung dokumentieren.
· Etablierung von zusätzlichen Modellregionen: Innerhalb der Aktionsräume der Ostseebeiräte sollen zusätzlich Modellregionen etabliert werden, in denen Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit spezifischen Fragestellungen initiiert werden. Ein Schwerpunkt sollen technische und natürliche Möglichkeiten des Phosphorrückhalts aus Drainage sein.
· Etablierung eines zusätzlichen Gewässermonitorings: Ergänzend zum bestehenden Messnetz wird in drei Modellregionen ein Gewässermonitoring etabliert, um die Wirkung von umgesetzten Maßnahmen zu evaluieren.
· Temporäre Maßnahmen bei der Einrichtung von Gewässerrandstreifen: Die Einrichtung breiter Gewässerrandstreifen von 10 Meter wird auf freiwilliger Basis fortgeführt und um neue temporäre Maßnahmen unter 10 Meter Breite ergänzt und förderrechtlich unterstützt.
· Bestehende und künftige Möglichkeiten des EU-Förderrechts nutzen: Zur Umsetzung der freiwilligen Maßnahmen sind die bereits bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten des EU-Förderrechts von den Landbewirtschaftenden zu berücksichtigen und konsequent zu nutzen, um das Potenzial dieser Instrumente optimal auszunutzen (z.B. Ökoregelungen).
· Steigerung der Flächenanteile für naturnahe Feuchtgebiete, staunasse Ackersenken und Wald: Zur Verbesserung des Nährstoffrückhalts in der Fläche sollen die Flächenanteile für naturnahe Feuchtgebiete, staunasse Ackersenken und Wald durch bestehende Förderprogramme gesteigert werden.
· Fortführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft
· Entwicklung eines frei zugänglichen Online-Beratungstools für ein verbessertes Nährstoffmanagement in der Landwirtschaft sowie eines verbesserten-Messdiensts zur Ermittlung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs im Frühjahr.
Hintergrund:
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hatte im Frühjahr 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 auf den Weg gebracht (schleswig-holstein.de – aktionsplan-ostseeschutz-2030). Die Zielvereinbarung ist Teil des Gesamtpaketes des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 und beschließt dabei zusätzliche freiwillige Maßnahmen in der Landwirtschaft, um die Frachten von Stickstoff und Phosphor bis 2030 bzw. bis 2035 um jeweils zehn Prozent zu verringern.
Ansprechpartnerinnen für die Medien:
· Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV), Jana Ohlhoff, Tel.: 0431 988-7158, E-Mail: jana.ohlhoff[at]mllev.landsh.de
· Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN), Carolin Wahnbaeck, Tel.: 0431 988-7044, E-Mail: carolin.wahnbaeck[at]mekun.landsh.de