Tag des Artenschutzes: Förderung von Artenvielfalt in der Agrarlandschaft
Die Landwirtschaft spielt für den Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft eine wichtige Rolle. Zum "Tag des Artenschutzes" am 3. März liegt somit die Frage nahe: Was kann die Landwirtschaft tun, um den Artenreichtum auf Feldern, Wiesen und Weiden zu erhalten und zu fördern? Antworten darauf gibt das gemeinsam von der Michael Otto Stiftung für Umweltschutz und dem Deutschen Bauernverband (DBV) durchgeführte Verbundvorhaben "Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft" (Franz).
Dieses Demonstrations- und Dialogprojekt entwickelt und erprobt auf zehn landwirtschaftlichen Demonstrationsbetrieben im gesamten Bundesgebiet praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Naturschutzmaßnahmen, wie die beiden Projektnehmer angesichts des Tages des Artenschutzes betonten.
Landwirtschaft und Naturschutz stehen dabei in einem engen Dialog. Stephan Zirpel, Geschäftsführer der Michael Otto Stiftung für Umweltschutz erklärt: "Unsere Stiftung hat Franz initiiert, um über den Dialog und die enge Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz tragfähige und nachhaltige Lösungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft zu verwirklichen. Diese Lösungen sollen in die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik und die länderspezifischen Agrarumweltprogramme einfließen."
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken fügte hinzu: "Mit dem Projekt werden die Landwirte eng in die Maßnahmenumsetzung eingebunden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Natur- und Artenschutz erfolgreich umzusetzen und die Wirtschaftlichkeit der Nutzung nicht zu beeinträchtigen. Dabei geht es vor allem auch darum, Hemmnisse für bereits bestehende Naturschutzmaßnahmen in Förderprogrammen zu identifizieren und auszuräumen sowie die Maßnahmen stärker in die Breite zu bringen."
Im ersten Anbaujahr werden auf bis zu 5 % der Betriebsflächen sowohl effektive Basismaßnahmen, wie zum Beispiel Blühstreifen und Bracheflächen, als auch innovative Naturschutzmaßnahmen wie Feldlerchenfenster mit Erbsen umgesetzt. Für die bereits in den Landesprogrammen verankerten Maßnahmen sollen Verbesserungen in der Förderung und der Ausgestaltung umgesetzt werden, um eine stärkere Akzeptanz und breitere Anwendung der Maßnahmen zu fördern.
Hierfür wird untersucht, welche Faktoren Landwirte bisher von der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen abhalten und wie der ordnungs- und förderrechtliche Rahmen weiterentwickelt werden sollte. In den Folgejahren wird die Maßnahmenfläche auf bis zu 10 % der Betriebsfläche erweitert. Dabei werden sukzessive weitere innovative Maßnahmen umgesetzt, mit dem Ziel, diese in den Landesprogrammen zu verankern.