Strengere Regeln, um Gewässer zu schützen
Schleswig-Holstein hat nach Angaben des Kieler Landwirtschaftsministeriums (Melund) als erstes Bundesland die Handlungspflicht der Länder zum Erlass verschärfender Maßnahmen nach den Vorgaben der bundesweit geltenden Düngeverordnung umgesetzt.
"Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe der Agrar- und Umweltpolitik, da wir in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser gewinnen" sagte Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) nach dem Beschluss des Landeskabinetts am Dienstag. Der Verabschiedung der Landesdüngeverordnung sei eine umfangreiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Agrar- und Umweltverbände vorausgegangen.
Einträge reduzieren
Mit der neuen Landesdüngeverordnung werden laut Melund die bundesrechtlichen Vorgaben konkretisiert, indem spezielle Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln in den genannten Gebieten bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung erlassen werden, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen. In der sogenannten Nitratkulisse besteht für die landwirtschaftlichen Betriebe nunmehr eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Nährstoffgehalte bei Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen, eine Einarbeitungsverpflichtung bei den genannten Düngemitteln von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland sowie eine Verlängerung der Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland. Eine Verlängerung der Lagerkapazität von sechs auf sieben Monate, wie sie die Naturschutzverbände angeregt haben, wurde verworfen, da eine implizite Sogwirkung für höhere Tierbestände entstehen würde.
"In den Gebietskulissen besteht dringender Handlungsbedarf. Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren. Das gilt auch gerade vor dem Hintergrund des kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes, der die Klage der Europäischen Kommission wegen nicht richtlinienkonformer Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die alte Düngeverordnung vollumfänglich bestätigt hat", betonte Habeck. "Es gibt, gerade aus Schleswig-Holstein, viele wissenschaftliche Erkenntnisse für einen effizienteren Umgang mit organischen Düngemitteln, die nun endlich auch vom Bund rechtlich umgesetzt werden müssen."
Schlechter Zustand?
Als belastete Gebiete gelten hinsichtlich der Nitratbelastung Grundwasserkörper, die sich in einem schlechten chemischen Zustand auf Grund einer Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg Nitrat je Liter befinden. Bezüglich einer Oberflächengewässerbelastung mit Phosphat sind Gebiete auszuweisen, die dem jeweils betroffenen Einzugsgebiet oder einem Teil des betroffenen Einzugsgebiets eines langsam fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers entsprechen, in denen eine Eutrophierung durch Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden.
Die Nitratkulisse umfasst in Schleswig-Holstein rund 51 % der Landesfläche, die Phosphatkulisse rund 13 % (siehe Ausgabe 8). In der Phosphatkulisse gilt ebenfalls die Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände sowie eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Erstmals wurde zusätzlich eine Sperrzeit für die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel eingeführt.