Stallpflicht aufgehoben
Angesichts der Stabilisierung der Lage bei der Geflügelpest fällt in Schleswig-Holstein die allgemeine landesweite Stallpflicht für Geflügel. Von sofort an müssen die Kreise und kreisfreien Städte nur noch in bestimmten Risikokulissen, Restriktionsgebieten sowie unter bestimmten Bedingungen in geflügeldichten Gebieten die Aufstallung verfügen. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium (Melur) am Mittwoch, 5. April, mit.
"Die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln hat seit der zweiten Märzhälfte spürbar nachgelassen. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor hat seine Risikoeinschätzung am 31. März geändert. Es bewertet das Risiko für Gebiete, in denen es längere Zeit keine Nachweise von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation gab und in denen keine Wasservogelansammlungen beobachtet werden, erstmals als gering. Daher ist es nach gründlicher Abwägung nun angemessen, den nächsten Schritt zu gehen und den Tieren von vielen Haltern wieder freien Auslauf zu gönnen", sagte Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne).
Mehr Informationen zur Geflügelpest und eine Übersichtskarte zur Sperr- und Beobachtungsgebieten in Schleswig-Holstein finden Sie HIER.