Schleswig-Holsteins Rinderbestände sind BHV1-frei
Der EU-Durchführungsbeschluss zur BHV1-Freiheit Schleswig-Holsteins wurde am Dienstag, 28. März, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit Mittwoch, 29. März, gilt damit der BHV1-Freiheitsstatus. Dies teilte Landwirtschaftsministerium in Kiel (Melur) mit.
"Durch die offizielle Anerkennung als BHV1-freie Region können wir unsere Rinderbestände in Schleswig-Holstein besser schützen, gleichzeitig wird der Rinderhandel durch geringere Auflagen erleichtert", so Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne). "Der Status als BHV1-freie Region ist für alle Rinderhalterinnen und Rinderhalter ein großer Erfolg, der nur durch gemeinsame Anstrengungen umgesetzt werden konnte". Erleichterungen für den Handel mit Rindern zwischen Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern und Regionen, die ebenfalls den Status "BHV1-frei" besitzen, gelten ab sofort. So entfallen aufwändige und teure Quarantänemaßnahmen vor dem Verbringen von Rindern.
Auf der anderen Seite bedeutet die offizielle Anerkennung der BHV1-Freiheit Schleswig-Holsteins, dass Rinder aus Ländern und Regionen, die nicht als BHV1-frei anerkannt sind, von morgen an nur mit besonderen Auflagen nach Schleswig-Holstein verbracht werden dürfen. Das schützt die Rinderbetriebe in Schleswig-Holstein. Um den Schutz der Rinderbestände aber weiterhin so hoch wie möglich zu halten, gelten unter anderem für Viehausstellungen und -märkte bis auf weiteres wichtige zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Hamburg zählt seit dem 29. März ebenfalls zu den BHV1-freien Regionen. Damit gilt dieser Status für fast alle Bundesländer Deutschlands bis auf zwei Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen. Für einige EU-Mitgliedstaaten wie Schweden, Finnland, Dänemark, Österreich, und Teile Italiens gilt der BHV1-Freiheitsstatus ebenso wie für Norwegen und die Schweiz.
Mehr Informationen finden Sie BHV1-Merkblatt des Melur.