Salmonellen in Tierfuttermitteln – teilweise Entwarnung
Durch das europäische Schnellwarnsystem für den Lebens- und Futtermittelbereich erhielt das Kieler Landwirtschaftsministerium (Melund) am 22. Dezember einen Hinweis der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde, dass im Rahmen von Marktkontrollen in einem Lager in Dänemark in einem Tierfuttermittel (Rapsexpeller) ein positiver Salmonellennachweis (Salmonella agona) festgestellt worden war. Teile dieser Ware stammten von einer Futtermittel-Ölmühle in Schleswig-Holstein.
Aufgrund dieser Meldung wurden von der amtlichen Futtermittelüberwachung in Schleswig-Holstein weitere Nachforschungen bei der hiesigen Ölmühle angestellt. Dabei stellte sich heraus, dass auch bereits bei Eigenkontrollen des Herstellerbetriebes Salmonellen in "Rapskuchen" festgestellt worden waren. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass Futtermittel, die mit Rapskuchen aus diesem Werk hergestellt wurden, möglicherweise mit Salmonellen kontaminiert sind. Dieses gilt für einen Zeitraum ab dem 24. Oktober.
Aufgrund der Verzögerungen sind deutlich mehr Betriebe betroffen als in vergleichbaren Fällen. Unterschieden wird zwischen mehlförmigem Mischfutter und Futter in pelletierter Form. Bei den Pellets ist von einem geringeren Risiko des Vorhandenseins infektiöser Salmonellen auszugehen, weil durch den Pelletiervorgang eine thermische Behandlung stattgefunden hat.
Des Weiteren wurde ermittelt, welche landwirtschaftlichen Betriebe bereits Mischfuttermittel erhalten haben, welches mit Rapskuchen aus dem Zeitraum ab dem 24. Oktober hergestellt wurde: Nach Erkenntnissen des Melund haben sieben rinderhaltende und 17 schweinehaltende Betriebe mehlförmiges Mischfutter erhalten. Die weit überwiegende Zahl der Betriebe hat pelletiertes Futter erhalten (Rinder haltende Betriebe: 1.010 Betriebe, Schweine haltende Betriebe: 136).
Am Donnerstag (4. Januar) konnte zumindest teilweise Entwarnung gegeben werden. Nach Angaben des Melund haben Untersuchungen von Rückstellproben der pelletierten Futtermittel aus dem Zeitraum 24. Oktober bis 28. Dezember keinen Salmonellennachweis ergeben. Insgesamt wurden 100 Proben begutachtet, die jeweils einer Produktionscharge pro Tag und Mischfutterwerk entstammten.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse stehe das Fleisch der Tiere, die mit dem pelletierten Futter gefüttert worden seien, nicht mehr im Verdacht, durch Salmonellen aus diesem Futtermittel kontaminiert sein zu können, stellte das Ministerium fest. Für diese Betriebe entfalle somit die Pflicht, bei der Abgabe von Tieren an Schlachthöfen über die Möglichkeit einer Salmonellenbelastung zu informieren.