Rote Gebiete sollen deutlich kleiner werden
Als Erfolg wertet der Bauernverband Schleswig-Holstein die deutliche Reduzierung der Nitratkulisse, die Staatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt am Mittwochabend (22. Oktober) bei ihrem Ausblick auf die Landesdüngeverordnung dem Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages ankündigte. Die sogenannten Roten Gebiete sollen noch rund 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der bisherigen Kulisse umfassen. Bislang machte die Nitratkulisse etwa 50 % der Landesfläche aus.
"Nachdem sich eine Ausweisung von Roten Gebieten nicht gänzlich verhindern lässt, ist eine so deutliche Reduzierung auf einen Bruchteil der ursprünglich betroffenen Fläche eine Entlastung für viele Flächen und Betriebe" macht Verbandschef Werner Schwarz deutlich. Ebenfalls positiv bewertet der Verband, dass auf die Ausweisung einer Phosphatkulisse verzichtet wird.
Der Bauernverband hatte die Neuausweisung der Roten Gebiete nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung gegenüber dem Ministerium fortlaufend fachlich begleitet, auch mit kritischen Stellungnahmen zum Messnetz. "Wir haben auch sehr konstruktive Gespräche zur konkreten Anwendung der Verwaltungsvorschrift geführt auch und gerade bei den Zusammenkünften im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz", so Werner Schwarz. "Die gute Zusammenarbeit in der Allianz zahlt sich jetzt aus und wir wollen sie fortsetzen, um innerhalb und außerhalb der Kulisse das Nährstoffmanagement weiter zu verbessern", resümierte der Verbandspräsident.
Staatssekretärin Dr. Kuhnt teilte dem Ausschuss weiter mit, dass in der Nitratkulisse neben der Pflicht zur Gülle- und Gärrestuntersuchung und zur Einarbeitung von Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde als dritte Maßnahme vorgesehen werden soll, dass die betroffenen Landwirte jeweils im Abstand von drei Jahren an einer Schulung zum effizienten Nährstoffmanagement teilnehmen.
Die Verbändeanhörung zur Landesdüngeverordnung soll kurzfristig beginnen, damit die Verordnung wie geplant und vom Bund vorgegeben zum Jahresanfang in Kraft treten kann.