Landesregierung gibt Stilllegungsflächen zur Beweidung und Grünfutterproduktion frei
Aufgrund der langanhaltenden warmen Temperaturen und den geringen Niederschlagsmengen im Mai und Juni dürfen Landwirtinnen und Landwirte abweichend von den üblichen Regelungen ab dem 1. Juli Stilllegungsflächen in Schleswig-Holstein zur Beweidung und Grünfutterproduktion nutzen. Das teilte das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium mit. "Eigentlich müssen Stilllegungsflächen während des ganzen Jahres brachliegen. Wir versuchen mit dieser Maßnahme der drohenden Futtermittelknappheit entgegenzuwirken", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.
In Anbetracht stark vertrockneter Grasnarben ist gerade in der Weidetierhaltung auf ausreichend Futter zu achten. Sollte der natürliche Aufwuchs an Grünfutter nicht mehr ausreichen, müssen die Tiere von der Weide geholt werden oder es muss zugefüttert werden. Um das knappe Angebot an Futter etwas aufzustocken, wird die Landesregierung von einer Ausnahmeregelung im nationalen Prämienrecht der Direktzahlungen Gebrauch machen und in diesem Jahr die Beweidung und den Schnitt von Stilllegungsflächen, ab dem 1. Juli erlauben. Die vorzeitige Nutzungserlaubnis beschränkt sich ausschließlich für Futterzwecke.
Auch Vertragsnaturschutzflächen, die für eine Mahd ab dem 21. Juni vorgesehen sind, können ab sofort beweidet werden. Hierbei sind die vertraglich vereinbarten Tierbesatz-Obergrenzen (3 Rinder/Hektar beim Vertragsmuster "Weidewirtschaft"; 4 Rinder/Hektar bei den übrigen Grünland-Vertragsmustern) und die weiteren Vertragsbestimmungen einzuhalten.