Information zur Unterbringung von Mitarbeitern
Bei der Unterbringung von ständigen Mitarbeitern und Saisonarbeitskräften müssen bestimmte Standards eingehalten werden. Insbesondere müssen die Unterkünfte „angemessen“ sein im Sinne der Arbeitsstättenverordnung.
Das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung hat uns dazu eine Information und eine Checkliste zur Verfügung gestellt.
Mithilfe der Checkliste können Sie als Arbeitgeber die Anforderungen mit den Gegebenheiten auf Ihrem Betrieb abgleichen.
Sollten Sie Unterstützungsbedarf haben, melden Sie sich gern bei Ihrer Kreisgeschäftsstelle vor Ort oder direkt beim Arbeitgeberverband der Land und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein, Alice Arp, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Tel.: 04331 1277-26.