Geflügelpest: Stallpflicht wird nördlich des Kanals gelockert
Die wegen der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht wird im nördlichen Landesteil Schleswig-Holsteins gelockert. Auf Grundlage eines Erlasses des Landwirtschaftsministeriums darf ab Sonnabend, 25. März, nördlich des Nord-Ostsee-Kanals ein Teil der Geflügelhalter das Geflügel wieder ins Freie lassen, wenn sie bestimmte Schutzvorkehrungen treffen.
In besonderen Risikogebieten, Regionen mit hoher Geflügeldichte und bestehenden Restriktionszonen bleibt die Stallpflicht aber auch nördlich des Kanals bestehen. Die genauen Flächen werden von den Kreisen anhand der konkreten regionalen Gegebenheiten bestimmt. Südlich des Nord-Ostsee-Kanals bleibt die Aufstallungspflicht dagegen komplett aufrechterhalten, weil dort der Infektionsdruck nachweislich weiterhin hoch ist.
"Wir haben die Lage intensiv beobachtet und die Risiken immer neu abgewogen. Nördlich des Kanals wurde, bis auf zwei Fälle in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) die Geflügelpest über einen Zeitraum von 5 Wochen nicht mehr nachgewiesen", sagte Minister Robert Habeck. Zudem sinke das Risiko insgesamt, weil der Wildvogelzug, bezogen auf die für die Geflügelpest relevanten Artengruppen, abklinge und die Wetterlage – höhere Temperaturen und intensivere UV-Einstrahlung – stabil sei.
Einen entsprechenden Erlass hat das Kieler Landwirtschaftsministerium den Kreisen zukommen lassen. Demnach muss nördlich des Kanals Hausgeflügel weiterhin aufgestallt werden in:
- Risikogebieten entlang der Küsten an Ost- und Nordsee (drei Kilometer) sowie an Binnengewässern und Flüssen mit besonderer ornithologischer Bedeutung sowie Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätze für über März hinaus bleibende Arten
- in gemäß Geflügelpestverordnung eingerichteten Restriktionszonen
- in Regionen mit hoher Geflügeldichte (>500 Tiere/km2)
Darüber hinaus führen die Kreise eine lokale Risikobewertung durch. Auf dieser Grundlage können sie dann auch eine Aufstallung in weiteren Gebieten anordnen. Parallel wird das intensive Wildvogel-Monitoring auf Geflügelpest fortgeführt.
"Über die genauen Kulissen entscheiden die Kreise in eigener Verantwortung, weil sie die Regionen am besten kennen", sagte Habeck. Auf Basis des Erlasses und nach lokaler eigener Risikobewertung haben die Kreise als zuständige Behörden die Gebietskulisse festgelegt und sie am Freitag, 24. März, in ihren Amtsblättern bekanntgemacht.
Die konkreten Gebietskulissen in Kreisen mit gelockerter Stallpflicht sind zu finden unter: