Geflügelpest: Land stellt Produzenten von Freilandeiern Ausgleichszahlungen in Aussicht
Nach intensiver risikobasierter Prüfung wird die in Schleswig-Holstein landesweit geltende Stallpflicht für Hausgeflügel als eine der Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest zunächst aufrechterhalten. Produzenten von Freilandeiern sollen daher nun Ausgleichszahlungen des Landes bekommen. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium am Freitag, 27. Januar, mit.
Hintergrund: Mit der Aufrechterhaltung der Stallpflicht entstehen für die Produzenten von Freilandeiern massive Probleme. Nach Ablauf von zwölf Wochen (in Schleswig-Holstein Anfang Februar) dürfen sie ihre Eier nach EU-Recht nicht mehr als Freilandeier vermarkten. "Damit drohen ihnen unverschuldet wirtschaftliche Einbußen. Das trifft gerade auch Produzenten, die ihre Eier regional und direkt vermarkten", sagte Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne).
Um die Einbußen wenigstens abzufedern, will das Land deshalb betroffenen Geflügelhaltern Ausgleichsgelder zur Verfügung stellen. Die Höhe der Mittel hängt von den Einbußen ab. Pro Betrieb gilt aber eine EU-rechtlich festgelegte Obergrenze von 15.000 €.
"Es ist eine Ausnahmesituation, in der wir die Landwirte nicht allein lassen wollen. Daher nutzen wir den Spielraum, den wir haben", sagte Habeck. Betroffen sind in Schleswig-Holstein rund 57 Betriebsstätten mit etwa 250.000 Plätzen. Das sind etwa 14 Prozent der Legeplätze im Land.