Erlass regelt Errichtung provisorischer Gülleerdlager
Um den besonderen Witterungsbedingungen in diesem Jahr Rechnung zu tragen, hat das MELUND nun ein Merkblatt mit dem Titel „Hinweise für die Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern in Not- und Havariefällen“ an die unteren Wasserbehörden der Kreise gesandt.
Da das Merkblatt laut Anschreiben „für einen einheitlichen Vollzug mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung" versandt wurde, handelt es sich nach unserer Auffassung um einen Erlass, da hiermit eine verwaltungsinterne Anweisung gegeben wird, die das Ermessen der Behörden im Hinblick auf den dargestellten Inhalt reduziert.
Das Merkblatt enthält technischen Anforderungen an provisorische Gülleerdlager. Im Anschreiben wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, auch darüber hinausgehende anderweitige Notfalllösungen anzustreben.
Zu beachten ist, dass in jedem Falle eine enge Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde zu erfolgen hat.
Das Merkblatt sowie das Anschreiben des MELUND finden Sie HIER.