Entschädigung für Grundeigentümer beim Netzausbau
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für Flächen, auf denen Höchstspannungsübertragungsleitungen im Rahmen der Energiewende gebaut werden müssen, wiederkehrende und kapazitätsabhängige Entschädigungszahlungen für Grundeigentümer, Land- und Forstwirte gefordert. In einem Brief an den Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, Rainer Baake, schrieb DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, dass die Entschädigungsgrundsätze für alle Großprojekte des Netzausbaus mit Höchstspannungsleitungen gesetzlich neujustiert werden müssten.
"Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Grundeigentümern immer noch wiederkehrende Zahlungen verwehrt werden, die lediglich einen geringen Anteil im Vergleich zu den mit Erdkabeln verursachten Mehrkosten betragen würden", betonte Krüsken. Allein für die anstehenden Großprojekte SüdLink, SüdOstLink und A-Nord werden durch den gesetzlich verankerten Erdkabelvorrang bis zu 15 Mrd. € Mehrkosten in Kauf genommen, während durch Erdkabel verursachte langfristige Mehrbelastungen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen weitgehend unberücksichtigt bleiben.
Um bei Grundeigentümern die Akzeptanz für einen beschleunigten Netzausbau zu erreichen, müsste die Bundesregierung einen bundesweit gültigen Rechtsrahmen schaffen. Faire Entschädigung und Beteiligung von Betroffenen an der Wertschöpfung seien bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden. "Diese Vorgaben dürfen nicht ergebnislos im Sand verlaufen", erklärte Krüsken. Auch die Bayerische Staatsregierung habe in ihren Leitlinien für Entschädigungen beim Bau von unterirdischen Stromtrassen den dringenden Handlungsbedarf bestätigt.
Der DBV fordert, dass den Grundeigentümern zusätzlich zu den lediglich einmaligen Dienstbarkeitsentschädigungen wiederkehrende Zahlungen in Form einer einfachen und praktikablen Akzeptanzzahlung in Anlehnung an die Leitungskapazitäten der Stromtrassen eingeräumt werden. Hierfür werden als angemessene Berechnungsgrundlage jährlich 10 € je laufender Meter Trasse bei je 2 GW Erdkabel (0,50 €/m² bei 20 m breiten Schutzstreifen) sowie 10 € je laufender Meter 380 kV Freileitung (0,14 €/m² bei 70 m Schutzstreifen) betrachtet.
Die wiederkehrenden Zahlungen können durch Einsparungen infolge eines mit höherer Akzeptanz möglichen beschleunigten Netzausbau finanziert werden, sodass die Stromverbraucher nicht stärker belastet werden, hob Krüsken hervor. "Ein beschleunigter Netzausbau um nur wenige Monate kann die erheblichen Aufwendungen zur Netzregelung, die sogenannten Redispatch-Kosten, einsparen." Nach aktuellen Schätzungen würden ansonsten diese Kosten auf zirka 4 Mrd. € jährlich bis 2023 anwachsen.