BHV1: Wann kommen die Handelserleichterungen?
Schleswig-Holstein ist frei von der Tierseuche Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1). Die EU-Mitgliedstaaten stimmten bereits Ende Februar dem Antrag auf Anerkennung des BHV1-Freiheitsstatus zu. Vor dem Inkrafttreten von Handelserleichterungen muss jedoch die formale Anerkennung durch einen EU-Durchführungsbeschluss und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Erst danach entfallen die mit hohem Aufwand verbundenen Zusatzgarantien wie Blutuntersuchungen und Unterbringung in Quarantäne für Verbringungen in BHV1-freie Regionen.
Nach Informationen des Kieler Landwirtschaftsministeriums soll der EU-Beschluss in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Im direkten Anschluss werde dieser dann in Deutschland über den Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Abschluss des Anerkennungsverfahrens sei damit gegen Ende der kommenden Woche (KW 12) zu rechnen.