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Das haben wir gemeinsam erreicht!

Um des Jahreswechsel 2023 - 2024 haben sich die Bäuerinnen und Bauern in Deutschland und Schleswig-Holstein gegen die ungerechtfertigten Haushaltskürzungen gewehrt mit eindrucksvollen Demonstrationen, vielen Aktionen und zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten und Vertretern von Regierung und Opposition für Entlastungen und Bürokratieabbau. 

Wir hatten und haben mit unseren Themen eine Reichweite in den Medien wie nie zuvor. Die eindrucksvollen Proteste wirken bis heute in Politik, Medien und Gesellschaft nach und haben bereits zu zählbaren Erfolgen geführt:

Auf EU-Ebene:

  • Die Demonstrationen in Deutschland waren der Auslöser für Bauernproteste in vielen anderen Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hat daraufhin die GAP entscheidend vereinfacht.
  • Die Stilllegung wird weiterhin ausgesetzt.
  • Bei der Mindestbodenbedeckung und beim Fruchtwechsel erhalten die Mitgliedstaaten mehr Freiheiten.
  • Betriebe bis 10 ha von Kontrollen befreit.
  • Witterungsbedingte Ausnahmen von den GLÖZ-Pflichten sind nun möglich.
  • Schon vorher hatte der DBV erreicht, dass die Pflanzenschutzmittelreduktionsverordnung (SUR) das EU-Parlament nicht passiert hat und von der Kommission zurückgezogen werden musste.
  • Das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) konnte entscheidend verbessert werden ebenso wie die Industrieemissionsrichtlinie (IED), die nun sogar erneut auf den Prüfstand soll.
  • Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützt den Antrag zur Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention. Das macht dann auch den Weg frei für eine entsprechende Herabstufung in der FFH-Richtlinie und ermöglicht das dringend nötige Bestandsmanagement.
  • EU-Entwaldungsverordnung Das Inkrafttreten wird um ein Jahr verschoben. Wir setzen uns weiter für die Einführung einer Nullrisiko-Kategorie ohne Nachweispflichten für Deutschland ein.

Auf Bundesebene:

  • Wir haben die KFZ-Steuerbefreiung gerettet.
  • Der Abbau beim Agrardiesel kommt, aber später und zeitlich gestaffelt. Die Wiedereinführung ist jetzt schon Thema im Wahlkampf und ist auch Bestandteil des neuen ZKL-Abschlussberichts.
  • Außerdem haben wir die Tarifglättung bei der Einkommenssteuer für zwei weitere Drei-Jahreszeiträume bekommen. Die Gewinnrücklage verfolgen wir weiter.
  • Die Stilllegungsausnahme für das Jahr 2024 gilt – wie von uns gefordert – 1:1 so, wie von der EU vorgeschlagen.
  • Die Zulassungsentscheidung der EU zu Glyphosat ist in Deutschland 1:1 umgesetzt worden, d.h. ohne zunächst geplante neue Einschränkungen.
  • In der GAP werden ab dem nächsten Jahr u.a. folgende Vereinfachungen umgesetzt:
  • Die GLÖZ 2-Auflagen in Feuchtgebieten und Mooren werden gelockert: Das Umwandlungsverbot für Dauerkulturen in der Feuchtgebiets- und Moorkulisse zu GLÖZ 2 gilt nur noch für Obstbaum-Dauerkulturen. Ausnahmen zur Neuansaat von Dauergrünland werden möglich.
  • Mindestbodenbedeckung GLÖZ 6 und Fruchtwechsel GLÖZ 7 werden vereinfacht ­– gegen eine Verschlechterung bei den Maismischkulturen setzen wir uns ein.
  • Verbesserungen bei den Ökoregelungen: U.a. ist nun Stilllegung bis zu 8 % möglich und die Prämien dürfen bei Unterbeantragung auf bis zu 130 % steigen.
  • Prämien für Mutterkühe, -schafen und –ziegen werden angehoben.
  • Die Mindesttätigkeit (z.B. Mulchen) wird auf allen brachliegenden Flächen einschließlich Dauergrünland nur noch alle zwei Jahre nötig sein.
  • Für das Jahr 2026 sind zwei neue Ökoregelungen zur Weidehaltung in milchviehhaltenden grünlandbasierten Betrieben und zur Verbesserung der Biodiversität geplant.

Auf Landesebene:

  • Aufgrund unserer Vorschläge zur Entbürokratisierung und intensiven Verhandlungen mit der Landesregierung haben wir folgende Entlastungen und Vereinfachungen erzielt:
  • Knick: Ab dem nächsten Jahr ist das Aufputzen des Knicks bereits ab Mitte September zulässig, statt erst ab Oktober. Wie bisher darf das Aufputzen erstmals ab dem dritten Jahr nach dem Auf-den-Stock-Setzen erfolgen und dann im Abstand von drei Jahren. Neu ist, dass der gesamte Zuwachs aus den drei Jahren abgenommen werden darf (aber Meterabstand einhalten!).
  • Pflanzenschutz: Glyphosat bei Stoppel- und Vorsaatbehandlung gegen perennierende Unkräuter einschl. AFU zulässig
  • Düngerecht: Wirtschaftsdüngermeldung halbjährlich statt monatlich und ENDO weiterentwickeln für Verursachergerechtigkeit
  • Baurecht: Ausläufe verfahrensfrei
  • Dauergrünland: Verschlankung DGLG nach Evaluierung zur Abschaffung von Doppelregelungen
  • Gänse: Verlängerung Jagdzeiten (Grau-, Nonnen-, Kanada- und Nilgänse) – Aufhebung der Bejagungskulisse (Nonnengänse) – Wegfall des Sachverständigengutachtens innerhalb der Gänserastplatzkulisse (Nonnengänse) 
  • GAP: Weiterentwicklung – betriebswirtschaftlich attraktiv und umsetzbar – „nach Inkrafttreten“ 1:1 Umsetzung und möglichst durchgängig digitalisiert
  • Datenportal: Vereinfachung Datenerfassung und Dokumentation sowie Vermeidung Doppelerfassung
  • Antibiotika: Kürzung Fragebogen zur Erstellung des betrieblichen Maßnahmenplans

Folgende Änderungen sind auf Landesebene noch in Bearbeitung, aber schon weit gediehen:

  • Umbau der Tierhaltung: nachdrückliches Weiterverfolgen von Ansätzen auf Fachebene in der dazu gebildeten Task Force
  • Immissionsschutzrecht: Neubewertung Emissionen aufgrund neuster und günstigerer wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Baurecht: Zweites Altenteilerhaus/Betriebsleiterhaus für Generationswechsel
  • Schadnagerbekämpfung: Fortbildungserfordernis in Sachkundenachweis Pflanzenschutz integrieren
  • Düngung: Ausnahmen von Ausbringtechnik auf Grünland/Dauergrünland ab 2025 und Zulassung anderer Verfahren

 An folgenden Forderungen bleiben wir weiter dran:

  • Ladenöffnungszeiten: Sonntagsöffnung von Mini-Supermärkten und Erweiterung der Sonntagsöffnung auf Verkaufsstellen (mit und ohne Personaleinsatz) bzw. Warenautomaten der landwirtschaftlichen Direktvermarktung ohne Einholung von Einzelgenehmigungen
  • Veterinärwesen: 

    • Doppelmeldungen vermeiden, halbjährliche TAM-Meldung: konkrete Umsetzungs- und Entlastungsansätze weiterverfolgen
    • Antibiotika: Nullmeldungspflicht bei Nichtanwendungen abschaffen (TAMG § 55 Abs. 3)
    • Kontrollgebühren nur bei Verstößen Antibiotikaminimierung und TAM-Datenbank
    • Weitere Entbürokratisierung durch Digitalisierung
    • Vermarktungsnormen: Jährliche Meldungen der Legehennen-Anzahl an Landeslabor digital statt Papier mit Ziel Internetformular
    • Novelle Tierschutzgesetz: Verschlechterungen für Nutztierhalter und Nutztiere (!) verhindern

 

 

Bauernverband Schleswig-Holstein