Ausbringungssperrfrist: Schnell reagieren
Dem Bauernverband Schleswig-Holstein ist es gelungen, eine Erleichterung für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger in diesem Winter zu erreichen. Es ist möglich, die Sperrfrist für das Ausbringen von Wirtschaftsdünger auf den 15. Januar zu verkürzen. Noch bis zum 15. November kann bei der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ein Antrag hierfür gestellt werden.
Die Verschiebung ist allerdings nur für als Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) genutzte Flächen möglich. Die Forderung des Bauernverbandes, die Regelung auf etablierte Getreide- und Rapskulturen auszudehnen, wird noch geprüft.
Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie HIER.