Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) am 24.07.2017 mitteilten, hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nun klargestellt, dass die bisherige Rechtsauslegung zum Güterkraftverkehrsgesetz zunächst weiterhin Bestand hat. Die bisherige lof-Beförderungspraxis von Lohnunternehmern, Maschinenringen und Landwirten bleibt damit vorerst von der Erlaubnispflicht des GüKG ausgenommen.
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