Bei der Unterbringung von ständigen Mitarbeitern und Saisonarbeitskräften müssen bestimmte Standards eingehalten werden. Insbesondere müssen die Unterkünfte „angemessen“ sein im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Darauf weist das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung hn und gibt dazu nähere Informationen.
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