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24.11.2017

EU-Kommission stimmt der schleswig-holsteinischen Wolfsrichtlinie zu

Nutztierhalter in Schleswig-Holstein werden in Zukunft bei Wolfsrissen ohne eine betriebliche Gesamtobergrenze entschädigt. Dazu fällt die sogenannte De-minimis-Regelung weg, die Entschädigungszahlungen bislang aufgrund des EU-Wettbewerbsrechts auf höchstens 15.000 € pro Betrieb innerhalb von drei Jahren beschränkte. Eine entsprechende Änderung der Wolfsrichtlinie durch das Land wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt veröffentlicht, nachdem nun die EU-Kommission dafür grünes Licht gegeben hat.

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17.11.2017

Neue Studie findet keine krebserregende Wirkung von Glyphosat

Eine kürzlich im Fachmagazin "Agricultural Health Study" veröffentlichte Studie hat keine krebserregende Wirkung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat beim Menschen entdeckt. Darauf hat heute die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG) verwiesen und sieht die Ergebnisse des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), der Europäischen Chemikalienbehörde (Echa) sowie die Aussagen von insgesamt 27 Agenturen weltweit bestätigt.

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09.11.2017

Ausbringungssperrfrist: Schnell reagieren

Dem Bauernverband Schleswig-Holstein ist es gelungen, eine Erleichterung für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger in diesem Winter zu erreichen. Es ist möglich, die Sperrfrist für das Ausbringen von Wirtschaftsdünger auf den 15. Januar zu verkürzen. Noch bis zum 15. November kann bei der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ein Antrag hierfür gestellt werden.

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08.11.2017

Faktencheck zur Mengensteuerung im Milchsektor

Seine ablehnende Haltung gegenüber einer staatlichen Mengensteuerung zur Verhinderung von Preiskrisen in Agrarmärkten untermauert der Deutsche Bauernverband (DBV) in einem Faktencheck zur Mengensteuerung im Milchsektor. Der DBV verweist darin auf eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen und Erfahrungen, die gezeigt hätten, dass planwirtschaftliche Instrumente keineswegs geeignet seien, um den Mengendruck und den Preisverfall entscheidend zu beeinflussen.

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01.11.2017

Bauernverbandspräsident Werner Schwarz will junge Menschen für das Ehrenamt gewinnnen

Die Amtsdauer aller Mitglieder der Organe des Bauernverbandes Schleswig-Holstein beträgt fünf Jahre. Die Zeit läuft, und so wird dieser Tage im ganzen Land über die Vertrauensmänner und -frauen auf Ortsebene abgestimmt. Im November setzt sich das auf Kreisebene fort und mündet am 11. Januar in die Wahlen des Landesvorstandes und schließlich des Bauernverbandspräsidenten. Was der Amtsinhaber Werner Schwarz zur Arbeit im Berufsstand denkt und wie er junge Menschen zum Mitmachen motivieren will, sagte er im Interview.

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Bauernverband Schleswig-Holstein